Um als Golfspieler einen geregelten Spielbetrieb auf der Golfanlage erwarten zu dürfen, bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme (ETIKETTE). Deshalb gelten folgende Regelungen:

Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler ggf. eine zügigere Runde spielen kann und möchte.

Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann, wie er selbst. Regel 1.2 (Offizielle Golfregeln) beschreibt daher die Anforderung an Spieler, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen, und Regel 5.6 beschreibt das zügige Spiel.

Für die Golfanlage Herdecke gelten folgende Regelungen:

1.      Startzeiten

  • Jegliches Spiel (Mitglieder sowie Gäste) auf dem Platz ist im Sekretariat anzumelden.
  • Spieler verlieren ihre Startzeit, wenn sie nicht bis spätestens fünf Minuten vor Ihrer Startzeit eingecheckt haben. Sie müssen damit rechnen, dass ihre Startzeit weitergegeben wird.
  • Im Wiederholungsfall wird für Spieler, die Ihre gebuchte Startzeit nicht absagen und nicht wahrnehmen, keine Reservierung mehr vorgenommen (d. h. Mitglieder werden im Online-Buchungssystem gesperrt). Für die ausgefallene Startzeit wird Greenfee berechnet.
  • Ohne Begleichung des Greenfees vor der Runde haben Gäste kein Spielrecht.
  • Mitglieder müssen ihr Bagtag, Gastspieler ihr Greenfeeticket deutlich sichtbar an ihrem Golfbag anbringen. Beim Spiel außerhalb der Bedingungen des Spielrechts oder beim Spiel ohne gültiges Greenfeeticket ist ein erhöhtes Greenfee von 100 Euro zu zahlen (zusätzlich zum regulären Greenfee).
  • Gestartet wird regulär in 3er-Flights. Es gibt kein Recht für Einzelspieler oder 2er-Flights die restlichen Plätze in ihrem Flight zu blockieren.
  • Es darf maximal in Gruppen von vier Personen gespielt werden. 4er-Flights müssen im Golfbüro angemeldet werden.

2.      Abschlag

  • Ohne besondere Genehmigung ist die Runde immer am ersten Loch zu beginnen. Abkürzungen oder Springen zwischen den Bahnen sind nicht gestattet.
  • Auf den Abschlägen sind keine Übungsschläge zugelassen.
  • Auf den Abschlägen dürfen keine Taschen oder Trolleys abgestellt werden
  • Es darf an Par-3-Löchern erst abgeschlagen werden, wenn das Grün frei ist!

3.     Vorrecht auf dem Platz

  • Sowohl in Privatrunden als auch in Turnieren hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer   langsameren Spielergruppe. Eine langsame Spielergruppe muss eine schnellere Spielergruppe   durchspielen lassen, wenn sie mehr als ein Loch vor sich frei hat.
  • Einzelspieler haben KEIN Durchspielrecht.
  • Sämtliche Platzpflegemaschinen haben Vorrang. Bitte achten Sie auf die Handzeichen der Greenkeeper.
  • Sollte es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein die Bahnen 5 und 6 zu spielen, so ist die Abkürzung der Golfrunde nur unter folgenden Bedingungen gestattet:
    1. Nach Grün 4 erfolgt der Zugang zum Abschlag 7 nur über den Parkplatz. Das Abkürzen entlang des Putting Green ist nicht gestattet.
    2. Das Betreten des Abschlags 7 ist nur gestattet, wenn gewährleistet ist, dass sich keine Golfer im oberen Bereich der Bahn 6 befinden und die gesamte Bahn 7 frei ist (Grün und Abschlag).

Das Betreten des Abschlags 7 ist nur gestattet, wenn gewährleistet ist, dass sich keine Golfer im oberen Bereich der Bahn 6 befinden und die gesamte Bahn 7 frei ist (Grün und Abschlag).

4. Bekleidung

Auf der Golfanlage sind angemessene Bekleidung und Golfschuhe vorgeschrieben: Herren tragen Oberteile mit Kragen; Damen bedecken ihre Schultern. Jogginganzüge, Blue Jeans oder Sportshorts (Fußball- oder Basketballshorts) sind nicht zugelassen (Ausnahme: Bermudashorts).

5. Platz

  • Betreten und Benutzen des Platzes auf eigene Gefahr. Auch Parken auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Start immer an Tee 1!
  • Alle Markierungen auf dem Platz sind unbewegliche Hemmnisse.
  • Jeder Spieler muss seine Schläger in einem eigenen Golfbag transportieren.
  • Es ist nicht erlaubt mit mehreren Bällen zu spielen.
  • Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Auf den Grüns dürfen keine Taschen oder Trolleys abgestellt werden.
  • Beim Verlassen eines Bunkers muss der Spieler seine Spuren einebnen. Gleiches gilt für Pitchmarken auf den Grüns und Divots im Gelände.

6. Driving Range

  • Die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme und Schonung des Platzes gelten auch auf der Driving Range.
  • Driving Range-Bälle sind Eigentum der Golfanlage Herdecke und dürfen nur auf der Driving Range benutzt werden (NICHT auf dem Platz). Das Einsammeln von Driving Range-Bällen wird als Diebstahl verfolgt.
  • Auf dem Putting- und Pitchinggrün dürfen nur eigene Bälle verwendet werden.
  • Auf dem Puttinggrün dürfen nur Putts geübt werden. Für hohe Annäherungsschläge steht das Pitchinggrün auf der Driving Range zur Verfügung.

7. Kinder

  • Kinder sind willkommen. Sie dürfen sich aus Sicherheitsgründen jedoch nur dann auf den Übungseinrichtungen aufhalten, wenn sie dort tatsächlich üben wollen.
  • Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung von Aufsichtspersonen üben.
  • Eltern haften für Ihre Kinder bzw. die Aufsichtsperson haftet für das Begleitkind.

8. Hunde / Haustiere

Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet. In den übrigen Bereichen sind Hunde an der Leine erlaubt. Stört ein Hund den Spielbetrieb, kann dem Spieler die Erlaubnis entzogen werden, einen Hund mit auf die Golfanlage zu nehmen.

9. Abfall

  • Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden.
  • Raucher müssen Asche und Zigarettenstummel in eigenen Aschenbechern entsorgen. Bei Trockenheit kann ein allgemeines Rauchverbot wegen Waldbrandgefahr ausgesprochen werden.

 

10. Mobiltelefone

  • Mobiltelefone sind auf dem Platz erlaubt, müssen jedoch auf „lautlos“ gestellt werden. Es wird erwartet, dass diese ohne Störung des Spielbetriebs eingesetzt werden.

11. Verhaltensvorschriften

Entsprechend Regel 1.2 gelten folgende Verhaltensvorschriften:

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Zwei Strafschläge
Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

Für Fehlverhalten in Privatrunden kann ein Platzverweis erteilt werden.

 

12. Hausrecht

Die Mitarbeiter der Golfanlage und die Greenkeepingmitarbeiter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Golfen in Herdecke GmbH & Co KG. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.

Herdecke, 18.08.2021                                  Geschäftsführung der Golfen in Herdecke GmbH & Co. KG